W I C H T I G E   B E D I E N U N G S H I N W E I S E
für SKY-GO-Hubarbeitsbühnen


1. Vor der Inbetriebnahme ist zu beachten:
Vor jeder Inbetriebnahme hat eine optische Überprüfung des Gerätes auf Beschädigungen zu erfolgen und ist der Ölstand, das Batteriewasser sowie der Hydraulikölstand zu kontrollieren. Bei zu geringen Öl- oder Wasserständen ist ein SKY-GO-Service-Techniker zu verständigen, ebenso bei sonstigen Schäden oder Funktionsstörungen. Sämtliche Mängelbehebungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur durch einen autorisierten Mitarbeiter von SKY-GO durchgeführt werden.

- Vor jeder Inbetriebnahme sind unter Einholung einer Auskunft der lokalen Wetterdienststelle die zu erwartenden  Wetterverhältnisse festzustellen. Bei zu erwartenden Windgeschwindigkeiten über 10 m/sek. oder bei Sturm- oder Gewitterwarnungen ist die Inbetriebnahme untersagt.

2. Sonstige Bedienungsvorschriften:
- Das Gerät darf nur auf festem Untergrund aufgestellt werden und ist – sofern dies für die Bedienung des Gerätes technisch vorgesehen ist - entsprechend abzustützen. Unter den Abstützungen und Rädern sind geeignete Unterlagen zu verwenden. Sollten dafür die mit dem Gerät mitgelieferten Unterlagen nicht ausreichen, hat der Mieter/Übernehmer für die Beischaffung weiterer Unterlagen zu sorgen. Bei abschüssigem Untergrund sind die Geräte gegen Wegrollen und Abrutschen entsprechend zu sichern, bei weichem Untergrund ist die Inbetriebnahme des Gerätes generell unzulässig.

- Das Montieren irgendwelcher Gegenstände an den Geräten ist nicht gestattet. Es dürfen keinesfalls überhängende Lasten wie z. B. Farbkübel an der Außenseite des Korbes befestigt werden. Ebenso ist es untersagt, Leitern oder Gerüste zu montieren, um eine größere Arbeitshöhe zu erreichen.

- Das Durchführen von Hebe-, Kran- und Zieharbeiten ist ebenso wenig gestattet wie das Transportieren von Gegenständen, die über den Korb hinausragen und die zulässige Korblast übersteigen.

- Das für die Hebebühne höchst zulässige Gesamtgewicht darf keinesfalls überschritten werden, insbesondere ist darauf beim Arbeiten mehrerer Personen auf der Hebebühne zu achten.

- Das Gerät ist vor Überlastung und Fehlbedienung durch eine entsprechende Sicherheitselektronik, welche durch Pfeiftöne Warnsignale abgibt, geschützt. Diese Warnsignale müssen unbedingt beachtet und dürfen keinesfalls deaktiviert werden. Das Überbrücken von Sicherheitsschaltern und Endschaltern ist ausnahmslos untersagt.

- Die Hebebühnen dürfen nur in abgesenktem Zustand betreten oder verlassen werden (Absturzgefahr durch Verdrehung der Hebebühne!)

- Sofern die Aufstellung im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt oder das Gerät in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt, ist für eine entsprechende Absicherung  oder allenfalls erforderliche behördliche Genehmigung Sorge zu tragen.

- Eine Verwendung der Arbeitsbühne in der Nähe von Versorgungsleitungen, insbesondere von spannungsführenden elektrischen Leitungen, ist nicht gestattet. Hier besteht bei nicht isolierten Geräten zudem Lebensgefahr.

- Das Gerät darf nur im zugelassenen Einsatzbereich verwendet werden (z. B. Hebebühne für den Innenbereich nicht im Außenbereich verwenden)

3. Erklärung des Übernehmers:
Der Übernehmer erklärt, mit den Bedingungen des abgeschlossenen Mietvertrages vollinhaltlich einverstanden zu sein und diesen sowie die obigen Bedienungshinweise genau durchgelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Der Übernehmer haftet gemeinsam mit dem Mieter für die Einhaltung der Mietvertragsbestimmungen und für die genaueste Beachtung dieser Bedienungshinweise. Bei allfälligen technischen Fragen und Problemen ist umgehend SKY-GO zu kontaktieren.

Sofern für das Gerät eine Maschinenversicherung abgeschlossen wurde, nimmt der Übernehmer zur Kenntnis, dass bei Nichteinhaltung dieser Bedienungshinweise oder anderer Bedienungsvorschriften für die Geräte kein Versicherungsschutz besteht.

Der Übernehmer bestätigt, umfangreich in alle Funktionen des Gerätes eingeschult worden zu sein und das Gerät problemlos bedienen zu können sowie das Gerät dritten Personen keinesfalls zu überlassen.